Kostenübernahme
Unser Leistungsangebot beinhaltet vorrangig Unterstützung, Beratung und Anleitung mit dem Ziel der Eingliederung. Wenn Ihr Einkommen unter dem Freibetrag liegt, Sie Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung erhalten, werden die Kosten der Eingliederungshilfe vom zuständigen Leistungsträger übernommen. Dies ist im zweiten Buch des SGB IX geregelt.