… und wer zahlt für die Betreuungsleistungen?

Kostenübernahme

Unser Leistungsangebot beinhaltet vorrangig Unterstützung, Beratung und Anleitung mit dem Ziel der Eingliederung. Wenn Ihr Einkommen unter dem Freibetrag liegt, Sie Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung erhalten, werden die Kosten der Eingliederungshilfe vom zuständigen Leistungsträger übernommen. Dies ist im zweiten Buch des SGB IX geregelt.

Bei vorhandenen Rücklagen, oder Einkünften über dem Freibetrag können Sie unsere Leistungen auch selbst finanzieren.

Sie haben sich für uns entschieden –
wie geht es nun weiter?

Wir freuen uns auf Sie

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der
Kostenübernahme. Und weit darüber hinaus.
Kommen Sie auf uns zu!

Kontakt aufnehmen